Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
(B2B-Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Diese B2B-AGB gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (B2C) der CyclingRide Academy & AdventureRide für Firmenkunden, Organisationen, Vereine und Institutionen (nachfolgend „B2B-Kunden“ genannt).
Bei Abweichungen haben die Regelungen dieser B2B-AGB Vorrang.
1. Geltungsbereich B2B
Diese Bedingungen gelten für sämtliche B2B-Angebote, insbesondere für:
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Firmen- und Teambuilding-Events
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individuelle AdventureRide Trips
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Firmenkurse, Workshops und Coachings
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Incentives, Projekt- und Kick-off-Events
Die Leistungen werden individuell geplant und ausschliesslich auf Basis einer schriftlichen Offerte vereinbart.
2. Offerte und Vertragsabschluss
Alle B2B-Angebote erfolgen auf Basis einer individuellen Offerte von CRA.
Der Vertrag kommt zustande durch:
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die schriftliche Annahme der Offerte per E-Mail oder
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eine schriftliche Auftragsbestätigung durch CRA
Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsabwicklung
Die Zahlung für B2B-Angebote erfolgt direkt über CyclingRide Academy gemäss Offerte oder Rechnung.
Eine Zahlung über Eversports ist bei B2B-Angeboten ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.2 Zahlungsfristen
Sofern in der Offerte nichts Abweichendes geregelt ist:
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100 % des Rechnungsbetrags sind innerhalb der in der Offerte angegebenen Frist zu bezahlen
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spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn
Bei Zahlungsverzug behält sich CRA das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung zurückzuhalten.
4. Stornierungsbedingungen B2B
Sofern in der Offerte nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsbedingungen:
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Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
→ kostenfrei -
Stornierung 13 bis 7 Tage vor Beginn
→ 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags -
Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen
→ 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags
Bereits angefallene oder verbindlich reservierte Fremd- und Vorbereitungskosten (z. B. Reservationen, Material, Guides, externe Leistungen) werden in jedem Fall vollumfänglich verrechnet.
5. Teilnehmerzahl und Änderungen
Die gemäss Offerte vereinbarte Teilnehmerzahl ist verbindlich.
Änderungen der Teilnehmerzahl müssen spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn gemeldet werden.
Spätere Reduktionen der Teilnehmerzahl berechtigen nicht zu einer Preisreduktion.
6. Durchführung und Sicherheit
CRA übernimmt die fachliche Leitung der Veranstaltung.
Den Teilnehmenden ist den Anweisungen der Coaches und Guides jederzeit Folge zu leisten.
CRA behält sich vor, bei sicherheitsrelevanten Gründen (z. B. Wetter, Gelände, Gruppendynamik, äussere Einflüsse) Anpassungen am Ablauf vorzunehmen oder die Veranstaltung ganz oder teilweise abzubrechen.
Ein Abbruch aus Sicherheitsgründen berechtigt nicht zu einer Rückerstattung.
7. Haftung B2B
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmenden.
CRA haftet ausschliesslich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber haftet für das Verhalten seiner Teilnehmenden.
8. Versicherung
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmenden über eine ausreichende:
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Unfallversicherung
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Haftpflichtversicherung
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Krankenversicherung
verfügen.
CRA übernimmt keine Versicherungsleistungen.
9. Bild- und Medienrechte
Foto- und Videoaufnahmen dürfen von CRA für Marketing- und Kommunikationszwecke verwendet werden.
Ein allfälliger Ausschluss der Nutzung ist vor Veranstaltungsbeginn schriftlich zu vereinbaren.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der CyclingRide Academy / AdventureRide.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.






